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Barrierefreiheit

Diese Seite soll sich bedienen lassen: mit der Tastatur, mit einem Screenreader, mit vergrößerter Schrift. Hier steht, was dafür getan ist, wie geprüft wurde und was noch offen ist.

Woran wir uns messen

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in Stufe AA. Geprüft wird nicht nach Gefühl: Ein Skript fährt automatisiert über die Seiten, ein zweites misst die Farbkontraste am gerenderten Pixel statt am Farbwert im Code. Beide laufen bei jeder Änderung mit. Dazu kommt die Bedienung mit der Tastatur von Hand.

Was umgesetzt ist

  • Sprunglink zum Inhalt: Der erste Tastendruck auf jeder Seite führt an Kopfzeile und Navigation vorbei direkt zum Hauptinhalt.
  • Tastatur: Jedes Bedienelement ist erreichbar und zeigt einen sichtbaren Fokus, auch die dreizehn Auswahlfelder im Formular für die Warteliste. Das Menü auf dem Handy hält den Fokus in sich, Escape schließt es und gibt den Fokus dorthin zurück, wo er herkam.
  • Farbkontraste: Alle Textfarben erreichen mindestens 4,5:1 auf beiden Seitengründen. Gemessen wird am gerenderten Pixel, auch gegen den gemalten Himmel im Kopfbereich der Startseite.
  • Formulare: Fehler werden angesagt statt nur eingefärbt, jedes Feld verweist auf seine Meldung, und nach dem Absenden springt der Fokus auf die Bestätigung.
  • Bewegung: Wer im System weniger Bewegung eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Animationen und ohne weiches Scrollen.
  • Bilder: Alle inhaltstragenden Bilder haben Alternativtexte. Rein dekorative Bilder bleiben für Screenreader stumm.
  • Struktur: Semantisches HTML, eine Hauptüberschrift pro Seite, benannte Bereiche, und die Sprache steht am Textblock, wo sie von der Seitensprache abweicht.
  • Touch-Ziele: mindestens 44 mal 44 Pixel, damit auf dem Handy nichts danebengeht.

Stand der Prüfung

Zuletzt geprüft am 7. September 2026 mit axe-core gegen die Regelsätze WCAG 2.0 A und AA sowie WCAG 2.1 A und AA. Geprüft wurden Startseite, Über-Seite, Kontakt, diese Seite und ein Rechtsdokument: kein Verstoß. Lighthouse kommt auf 96 von 100 und rechnet dabei den Schriftzug im Fußbereich mit, den wir bewusst als Fläche behandeln - mehr dazu unten.

Was noch fehlt

Bekannt und nicht gelöst:

  • Die beiden Sprachlinks in der Kopfzeile sind 36 mal 44 Pixel groß statt 44 mal 44. Zwei volle Ziele würden sich am Trennstrich überlappen, und überlappende Ziele sind schlechter als knapp kleine.
  • Bei geöffnetem Menü auf dem Handy bleibt der Rest der Seite technisch erreichbar. Der Fokus läuft im Menü im Kreis, der Hintergrund ist aber nicht zusätzlich stillgelegt.
  • Die Fotostrecke auf der Über-Seite wird gewischt oder mit den Pfeiltasten bedient. Einen Knopf zum Weiterblättern gibt es nicht.
  • Der große Schriftzug im Fußbereich hat wenig Kontrast zum Hintergrund. Er wiederholt nur die Wortmarke aus der Kopfzeile, trägt keine Information und ist für Screenreader ausgeblendet. Die Richtlinie nimmt solche Flächen aus, Prüfwerkzeuge zählen sie trotzdem. Wir lassen ihn eine Andeutung, statt ihn für eine bessere Zahl zu einer zweiten Überschrift zu machen.

Rechtliche Einordnung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Dare Together wird als Einzelunternehmen geführt und fällt für seine Dienstleistungen unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Diese Seite ist deshalb freiwillig: Sie beschreibt, was umgesetzt ist und was offen ist, und sie ist keine Erklärung zur Barrierefreiheit im amtlichen Sinne.

Wenn du auf eine Barriere stößt

Schreib uns. Am meisten hilft: welche Seite, was du machen wolltest, und womit du unterwegs bist - Browser, Betriebssystem, Hilfsmittel. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

hello@daretogether.net

Zuletzt geprüft am 7. September 2026.

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